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Channel: Ostschweiz - St. Gallen - Toggenburg
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Flüchtlings-Anstellung verhindert

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Bewilligungen für die Anstellung von Flüchtlingen sollen Dumpinglöhne verhindern. Wie ein Beispiel aus Ebnat-Kappel zeigt, wird so jedoch manchmal auch verhindert, was eigentlich alle wollen.

Der Ansatz ist lobenswert: Bei der Anstellung von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen wird unter anderem geprüft, ob branchen- und ortsübliche Löhne gezahlt werden. Ist das in den Augen des prüfenden Amts für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St. Gallen nicht der Fall, darf der entsprechende Arbeitsvertrag nicht abgeschlossen werden. Spielraum ist in der Regel keiner vorhanden. Das führt dazu, dass für Fälle im Graubereich keine adäquate Lösung gefunden werden kann. So kann in einzelnen Fällen eine Person zwischen Stuhl und Bank fallen, wie ein Beispiel aus dem Toggenburg zeigt.

Der Eritreer Issa* würde gerne arbeiten. Nach seiner Ankunft in der Schweiz hatte er zusammen mit Markus Müller von der Regionalen Potenzialabklärungs- und Arbeitsintegrationsstelle (Repas) Toggenburg einen Integrationsplan abgeschlossen. Darin enthalten waren verschiedene Schritte, die schliesslich möglichst zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt führen sollten. Issa besuchte einen Deutschkurs. Wenig später konnte er auch dank der Hilfe von Müller eine Praktikumsstelle bei Kuster Recycling in Ebnat-Kappel antreten. Unbezahlt, alles andere wäre nicht erlaubt. «Issa hat sich bewährt», betont Hans-Peter Kuster von Kuster Recycling. Die Firma würde ihn gerne weiterhin beschäftigen. Es gilt aber, zwei Hindernisse zu überwinden. Zum einen sind die Fähigkeiten von Issa auch nach dem Praktikum noch nicht ausreichend. Zum anderen ist im Stellenplan der Firma momentan eigentlich gar kein Platz für eine weitere Arbeitskraft. Die Lösung für beide Probleme wäre die gleiche. In einem Jahr wird bei Kuster Recycling voraussichtlich eine Stelle frei. Bis dahin könnte sich Issa weitere Fähigkeiten aneignen. «Dafür hätten wir natürlich auch einen Lohn entrichtet», sagt Kuster. «Aber wir können in einer solchen Situation nicht den Lohn zahlen, den eine besser qualifizierte Person erhalten würde.» Er versucht, eine Bewilligung für einen einjährigen Arbeitsvertrag zu erhalten. Als Übergangslösung, bis die andere Stelle frei wird. Sollte sich Issa entsprechend entwickeln, könnte er die Stelle übernehmen. «Uns geht es nicht darum, eine billige Arbeitskraft zu finden. Wir wollen der Person helfen. Und auch die Staatskasse für die Zukunft entlasten.» Müller von der Repas unterstützt das Ansinnen.

Kein Segen vom Amt

Die Repas Toggenburg wird von der Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten mit ihrer Aufgabe betraut. Sie ist also nicht im eigentlichen Sinne eine öffentliche Stelle, sie handelt aber im Auftrag der öffentlichen Hand. Die Hoffnung von Kuster Recycling ist denn auch, dass die Unterstützung der Repas Beleg genug ist, dass es nicht um das Erschleichen von Dumpinglöhnen geht. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit erteilt dem Ansinnen aber eine Abfuhr. Der Lohn für Issa sei zu tief. Er entspreche nicht den branchen- und ortsüblichen Löhnen, weshalb das Amt keine Bewilligung erteilen könne. Die Übergangslösung könnte nur akzeptiert werden, wenn auch der Vertrag für die Anstellung danach unterschrieben würde. Kuster und Müller sind enttäuscht. Sie zeigen aber beide auch Verständnis für das Amt. Müller sagt: «Es geht ja im Grundsatz um den Schutz von Flüchtlingen. Sie kennen sich hier nicht aus. Mit der Prüfung durch das Amt kann verhindert werden, dass sie mit Dumpinglöhnen ausgenützt werden.» Er kritisiert denn auch vielmehr das Gesetz an sich: «Es hinkt der Realität hinterher. Als dieses Gesetz geschrieben wurde, hat offenbar niemand an die konkreten Fälle von Migration gedacht.» Die Löhne müssten leistungsgerecht sein. In verschiedenen Branchen sähen etwa sogar die Gesamtarbeitsverträge vor, dass unter gewissen Umständen von Mindestlöhnen abgewichen werden könne. Bei anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen bestehe diese Möglichkeit aber nie. Das sei wenig zielführend.

Teillohnmodell in Planung

Das Problem ist bekannt. Der Kanton St. Gallen prüft derzeit die Einführung eines sogenannten Teillohnmodells. Dabei soll während maximal drei mal sechs Monaten ein tieferer als der branchenübliche Lohn bezahlt werden dürfen. Der Kanton Graubünden kennt ein solches Modell bereits. Dort finden sechs von zehn Flüchtlingen eine Arbeit, bedeutend mehr als im Schweizer Durchschnitt. Geplant ist, in den ersten sechs Monaten einen Lohn in der Höhe einer Praktikums entschädigung auszuzahlen. In den zweiten sechs Monaten soll ein Lohn ausbezahlt werden, der ungefähr dem eines Lernenden im zweiten Lehr jahr entspricht (minimal 700 Franken). In den dritten sechs Monaten sollen dann 70 Prozent des branchenüblichen Lohns gezahlt werden (minimal 2500 Franken).

Bis dieses Modell jedoch umgesetzt werden kann, müssen noch verschiedene Stellen zustimmen. Opposition scheint sich bisher nicht anzukündigen.

*Name geändert


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