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Channel: Ostschweiz - St. Gallen - Toggenburg
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Zwei weitere Gemeinden verschont

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Geänderte Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung wirken sich im Toggenburg direkt aus. Lütisburg und Bütschwil-Ganterschwil müssen nun doch kein Bauland auszonen. Sie gesellen sich damit zu Kirchberg.

Ruben Schönenberger

ruben.schoenenberger

@ toggenburgmedien.ch

Im Frühling des letzten Jahres titelte diese Zeitung «Elf Gemeinden müssen auszonen». Der Kanton St. Gallen hatte damals gerade das erste Richtplankapitel in die Vernehmlassung geschickt. Alle Gemeinden ausser Kirchberg verfügten damals über zu viel Bauland. Am Mittwoch hat der Kanton nun das überarbeitete Richtplankapitel präsentiert. Neu müssen nur noch neun der zwölf Toggenburger Gemeinden Bauland auszonen. Zu Kirchberg gesellen sich Bütschwil-Ganterschwil und Lütisburg.

An der Berechnung hat sich jedoch nichts verändert. Der Grundsatz ist weiterhin, dass in allen Gemeinden nur so viel Bauland vorhanden sein soll, wie in den nächsten 15 Jahren auch benötigt wird. Bei der Präsentation des Vernehmlassungsentwurfs sagte der damalige Regierungsrat Willi Haag: «Es gibt Gemeinden, die Reserven für die nächsten 30 oder 40 Jahre haben. Das ist nicht nötig.»

Grössere Zunahme der Bevölkerung erwartet

Die Berechnung fusst auf der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung. Das Szenario dazu hat der Bund im letzten Jahr - die Vernehmlassung des Kantons lief bereits - überarbeitet. Das wird im Richtplan nun sichtbar. Ging der Kanton noch vor rund einem Jahr davon aus, dass bis 2030 zusätzliche 40000 Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton St. Gallen zu verzeichnen sind, rechnet er jetzt mit 55000. Ebenfalls in die Berechnung fliesst die regionale Dynamik ein, die für das Toggenburg im überarbeiteten Richtplankapitel nun deutlich besser dargestellt wird.

«Die Überarbeitung des Richtplankapitels bestätigt, was wir schon immer gesagt haben», zeigt sich Imelda Stadler, Gemeindepräsidentin von Lütisburg zufrieden. «Wir haben uns von Anfang an gewehrt, weil die Grundlagen des Richtplans aus unserer Sicht falsch waren.» Auch in der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil ist man davon ausgegangen, dass die Überarbeitung zu einem besseren Resultat führt, wie Gemeindepräsident Karl Brändle ausführt. «Es gibt aber keine konkreten Projekte, die durch die neue Ausgangslage möglich wurden», sagt Brändle.

Trotz der verbesserten Pro­gnosen: In neun Toggenburger Gemeinden muss weiterhin Bauland ausgezont werden. Wie stark die einzelnen Gemeinden betroffen sind, verrät der Kanton nicht. Zu erfahren sind aber kumulierte Zahlen für das ganze Thur- und Neckertal. Von den rund 1000 Hektaren Wohn-, Misch- und Kernzonen waren Ende 2013, dem relevanten Zeitpunkt, noch 128 Hektaren unbebaut. Im Frühling ging der Kanton noch davon aus, dass davon 75 Hektaren ausgezont werden müssen, neu sind es noch 51.

Zersiedelung soll gestoppt werden

Im ganzen Kanton gesellen sich zu den neun Toggenburger Gemeinden nur noch vier weitere, die ebenfalls auszonen müssen. Es sind dies: Sennwald, Gams, Flums und Pfäfers.

Die Überarbeitung des Richtplans wurde nötig, weil sich die Bevölkerung für einen verstärkten Landschaftsschutz und für einen Stopp der Zersiedelung ausgesprochen hatte. Bis ins Jahr 2019 müssen auch alle weiteren Arbeiten am Richtplan abgeschlossen sein, inklusive der Genehmigung durch den Bundesrat.


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