Zum dritten Mal hat sich ein Hanfbauer aus dem Toggenburg wegen Drogenhanfs vor dem St. Galler Kantonsgericht verantworten müssen. Der Bauer fordert einen Freispruch und will den beschlagnahmten Industriehanf unter behördlicher Aufsicht zu Eistee verarbeiten lassen.
TOGGENBURG. Weil sein im Jahr 2014 produzierter Industriehanf einen zu hohen THC-Gehalt hatte, war der Bauer vor einem Jahr vom Kreisgericht Toggenburg zum dritten Mal wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen werden. Zur bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 10 Franken kommt eine frühere Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 10 Franken hinzu, die vollzogen werden soll.
Der Bauer akzeptierte das jüngste Urteil nicht und verlangte am Freitag vor dem Kantonsgericht erneut einen Freispruch. Der 48-Jährige baut auf seinem Hof im Toggenburg seit 2005 als Nischenprodukt Industriehanf an und kämpft seit Jahren gegen die Behörden.
Es gehe ums Prinzip, sagte der Beschuldigte bei der Befragung. Die unterschiedlichen Urteile gegen Hanfbauern zeigten, dass die behördliche Repression gegen den Hanfanbau rechtlich nicht durchsetzbar sei. Deshalb höre er vorerst nicht mit dem Hanfanbau auf, obwohl ihn die Verfahrenskosten einen grossen Teil seines Jahreseinkommens von rund 30'000 Franken kosteten. Laut dem Gericht ist bereits ein weiteres Strafverfahren hängig, weil die Polizei in einem Gewächshaus auf dem Hof 10 Pflanzen mit einem THC-Gehalt von 2,7 Prozent fand. Die Pflanzen auf dem Feld hingegen seien mit einem Wert von 0,5 Prozent in Ordnung gewesen.
Ungenaue Messmethode
Die Blüten der Hanfpflanzen des Toggenburger Bauern werden von einem Thurgauer Getränkehersteller zu Sirup und danach zu Cannabis Eistee verarbeitet - falls die Pflanzen nicht vorher beschlagnahmt werden, wie im Jahr 2014. Die Ernte hatte einen THC-Gehalt von 3,2 Prozent, was weit über dem Grenzwert liegt. Hanf mit einem THC-Gehalt von über 1,0 Prozent gilt seit 2011 als Droge.
«Ich baue keinen Drogenhanf an», sagte der 48-Jährige an der Berufungsverhandlung. Er habe davon ausgehen können, dass der im Frühling 2014 ausgesäte Hanf ungefähr den gleichen THC-Gehalt aufweisen werde, wie jener des Vorjahrs, von dem die Samen stammten. Die Ernte 2013 hatte einen THC-Gehalt von 0,7 Prozent - im Gegensatz zu jener von 2012, die beschlagnahmt und vernichtet worden war.
Den Hanfanbau habe er vorschriftsgemäss gemeldet. Die Polizei habe Fehler gemacht bei der Kontrolle. Um einen korrekten Messwert zu ermitteln, brauche es 30 Pflanzen. Die Polizisten hätten aber nur drei bis vier Pflanzen verwendet. Die mit einer Abweichung von 30 Prozent behaftete Messmethode sei unbrauchbar. Eine von ihm geforderte Nachmessung hätten die Behörden jedoch abgelehnt.
Ausserdem hätten wissenschaftlich fundierte Tests gezeigt, dass Industriehanf keinerlei berauschende Wirkung habe, selbst wenn dessen THC-Gehalt hoch sei, sagte der 48-Jährige.
Blüten verarbeiten statt vernichten
Wichtiger als ein Freispruch sei für ihn die Verwertung des Hanfes. Das Gericht solle statt einer Vernichtung eine Verwertung der rund 900 Pflanzen veranlassen. «Unter behördlicher Kontrolle und auf meine Kosten könnten die Blüten zu Sirup verarbeitet werden», verlangte der Beschuldigte. Falls dessen THC-Gehalt zu hoch sei, könne man den Sirup immer noch vernichten. Wie der Beschuldigte gegenüber der Nachrichtenagentur sda sagte, haben die Blüten der beschlagnahmten Pflanzen einen Wert von 10'000 bis 12'000 Franken.
Die Staatsanwaltschaft, welche an der Verhandlung vor Kantonsgericht nicht anwesend war, verlangt eine Abweisung der Berufung. Das Urteil steht noch aus. (SDA)
TOGGENBURG. Weil sein im Jahr 2014 produzierter Industriehanf einen zu hohen THC-Gehalt hatte, war der Bauer vor einem Jahr vom Kreisgericht Toggenburg zum dritten Mal wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen werden. Zur bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 10 Franken kommt eine frühere Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 10 Franken hinzu, die vollzogen werden soll.
Der Bauer akzeptierte das jüngste Urteil nicht und verlangte am Freitag vor dem Kantonsgericht erneut einen Freispruch. Der 48-Jährige baut auf seinem Hof im Toggenburg seit 2005 als Nischenprodukt Industriehanf an und kämpft seit Jahren gegen die Behörden.
Es gehe ums Prinzip, sagte der Beschuldigte bei der Befragung. Die unterschiedlichen Urteile gegen Hanfbauern zeigten, dass die behördliche Repression gegen den Hanfanbau rechtlich nicht durchsetzbar sei. Deshalb höre er vorerst nicht mit dem Hanfanbau auf, obwohl ihn die Verfahrenskosten einen grossen Teil seines Jahreseinkommens von rund 30'000 Franken kosteten. Laut dem Gericht ist bereits ein weiteres Strafverfahren hängig, weil die Polizei in einem Gewächshaus auf dem Hof 10 Pflanzen mit einem THC-Gehalt von 2,7 Prozent fand. Die Pflanzen auf dem Feld hingegen seien mit einem Wert von 0,5 Prozent in Ordnung gewesen.
Ungenaue Messmethode
Die Blüten der Hanfpflanzen des Toggenburger Bauern werden von einem Thurgauer Getränkehersteller zu Sirup und danach zu Cannabis Eistee verarbeitet - falls die Pflanzen nicht vorher beschlagnahmt werden, wie im Jahr 2014. Die Ernte hatte einen THC-Gehalt von 3,2 Prozent, was weit über dem Grenzwert liegt. Hanf mit einem THC-Gehalt von über 1,0 Prozent gilt seit 2011 als Droge.
«Ich baue keinen Drogenhanf an», sagte der 48-Jährige an der Berufungsverhandlung. Er habe davon ausgehen können, dass der im Frühling 2014 ausgesäte Hanf ungefähr den gleichen THC-Gehalt aufweisen werde, wie jener des Vorjahrs, von dem die Samen stammten. Die Ernte 2013 hatte einen THC-Gehalt von 0,7 Prozent - im Gegensatz zu jener von 2012, die beschlagnahmt und vernichtet worden war.
Den Hanfanbau habe er vorschriftsgemäss gemeldet. Die Polizei habe Fehler gemacht bei der Kontrolle. Um einen korrekten Messwert zu ermitteln, brauche es 30 Pflanzen. Die Polizisten hätten aber nur drei bis vier Pflanzen verwendet. Die mit einer Abweichung von 30 Prozent behaftete Messmethode sei unbrauchbar. Eine von ihm geforderte Nachmessung hätten die Behörden jedoch abgelehnt.
Ausserdem hätten wissenschaftlich fundierte Tests gezeigt, dass Industriehanf keinerlei berauschende Wirkung habe, selbst wenn dessen THC-Gehalt hoch sei, sagte der 48-Jährige.
Blüten verarbeiten statt vernichten
Wichtiger als ein Freispruch sei für ihn die Verwertung des Hanfes. Das Gericht solle statt einer Vernichtung eine Verwertung der rund 900 Pflanzen veranlassen. «Unter behördlicher Kontrolle und auf meine Kosten könnten die Blüten zu Sirup verarbeitet werden», verlangte der Beschuldigte. Falls dessen THC-Gehalt zu hoch sei, könne man den Sirup immer noch vernichten. Wie der Beschuldigte gegenüber der Nachrichtenagentur sda sagte, haben die Blüten der beschlagnahmten Pflanzen einen Wert von 10'000 bis 12'000 Franken.
Die Staatsanwaltschaft, welche an der Verhandlung vor Kantonsgericht nicht anwesend war, verlangt eine Abweisung der Berufung. Das Urteil steht noch aus. (SDA)