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Verkauf von Feuerwerk ist geregelt

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Seit einigen Tagen werden in den Geschäften Feuerwerkskörper zum Kauf angeboten. Dieser Verkauf ist nur mit einer Bewilligung, die je nach Verkaufsmenge von der Gemeinde oder dem Kanton erteilt wird, und nur wenige Tage vor dem 1. August möglich.

WATTWIL. Beinahe 2500 Tonnen Feuerwerk lassen Herr und Frau Schweizer im Jahr in den Himmel steigen. Möglich ist dies an zwei Tagen: am Nationalfeiertag, dem 1. August, und in der Silvesternacht. Wer sonst Feuerwerk abbrennen will, muss eine entsprechende Bewilligung bei der Gemeinde einholen. Gekauft werden die Feuerwerkskörper übers Internet, aber auch in einigen Läden wird ein Sortiment angeboten. Dort ist der Verkauf aber bewilligungspflichtig und somit auch limitiert. «In Wattwil darf Feuerwerk maximal zwei Wochen vor dem 1. August respektive wenige Tage vor dem Silvester in den Geschäften verkauft werden», erklärt Daniel Rhiner, Leiter Sicherheit, Infrastruktur und Unterhalt bei der Gemeinde Wattwil.

Stand richtig eingerichtet

Wer Feuerwerk verkaufen will, muss ein Gesuch bei der Gemeinde einreichen. Darin ist klar festgelegt, in welchem Zeitraum die Raketen, Vulkane und Kracher angeboten werden. «Im Vorfeld des 1. August gingen bei uns auf der Gemeinde zwei entsprechende Gesuche ein», sagt Daniel Rhiner. Das bedeute aber nicht automatisch, dass es nur an zwei Standorten Feuerwerk zu kaufen gebe. «Grössere Ladenketten reichen nicht für jede Filiale ein eigenes Gesuch ein, sondern fassen eine ganze Verkaufsregion zusammen und gelangen direkt ans Amt für Feuerschutz AFS in St. Gallen. Dieses informiert dann uns in den Gemeinden», erklärt Rhiner das Vorgehen. Seine Pflicht ist es aber, die Verkaufsstände zu kontrollieren. Dabei wird geprüft, ob das Verkaufspersonal über 18 Jahre alt und entsprechend ausgebildet ist. Ein Verkaufsstand muss mit einem Feuerlöscher ausgestattet sein, und es muss eine Rauchverbottafel angebracht sein.

Wichtig ist Daniel Rhiner ebenfalls, dass die Feuerwerkskörper richtig gelagert sind. «Der Verkaufsstand muss in genügend grossem Abstand zum Schaufenster und zum Ladeneingang aufgebaut sein», zitiert Daniel Rhiner ein Kriterium. «Weiter darf nicht mehr als eine gewisse Menge am Stand gelagert werden». Dies, ergänzt Daniel Rhiner, sei kaum ein Problem, meistens werde jeden Tag die Menge angeliefert, die in etwa auch verkauft werde. Wer mehr Feuerwerk lagern will, muss dieses in einen abschliessbaren Metallcontainer stellen, in dessen Umfeld weder Autos parkiert noch geraucht werden darf.

Keine Beanstandungen

Bei einer Kontrolle achtet Daniel Rhiner auch darauf, ob die Feuerwerkskörper mit den entsprechenden Kategorien angeschrieben sind. Jeder Feuerwerkskörper sei in eine Kategorie eingeteilt, die darauf hinweise, wer ihn abbrennen dürfe. «Bei unseren Geschäften gibt es Feuerwerk der Kategorien eins bis drei zu kaufen. Um solches der Kategorie vier abbrennen zu dürfen, muss man einen entsprechenden Kurs besucht haben», erklärt Daniel Rhiner.

Mindestens einmal kontrolliert Daniel Rhiner die Verkaufsstände, ebenfalls macht die Polizei Stichproben. Zu beanstanden gebe es in der Regel jedoch nichts, sagt Daniel Rhiner.


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