KIRCHBERG. Im April 2015 gründeten direkt betroffene Gähwiler den Verein «Bürgerkomitee Faire Bachsanierungen». Dieses zielt darauf ab, Kosten von Hochwasserschutz- und Bachsanierungsprojekten nicht nur auf direkte Anstösser abzuwälzen. Zu diesem Zweck reichten die Initianten im letzten Herbst eine Volksmotion mit folgendem Inhalt ein: Die Finanzierung der anstehenden Bachsanierungen zum Hochwasserschutz in der politischen Gemeinde Kirchberg soll anstelle eines hochkomplizierten Perimeterverfahrens, unter Einbezug der Grundsteuer, durch eine einfache und effiziente Kostenneuregelung festgelegt werden.
Prüfung der Volksmotion
Daraufhin liess der Gemeinderat die Volksmotion auf deren Rechtmässigkeit überprüfen. Das Ergebnis liegt vor. Der Gutachter, Markus Möhr, St. Gallen, kommt zum Schluss, dass Kostentragung und -verlegung im kantonalen Wasserbaugesetz geregelt sind. Geregelte Grundsätze und Verfahren seien verbindlich. Aufgrund dessen sei es den Gemeinden nicht gestattet, davon abweichende Kostenregelungsverfahren in einem Gemeindereglement vorzusehen. Die Stossrichtung der Volksmotion «Faire Bachsanierungen - ohne Perimeter» erweist sich daher als rechtswidrig. Der Entscheid könnte an der Bürgerversammlung vom 1. April zu einer Situation führen, in welcher der Gemeinderat handlungsunfähig wird. Sieht doch das Gemeindegesetz keine Lösung vor, wie mit einer in diesem aktuellen Fall unzulässigen Volksmotion zu verfahren ist.
Enttäuschtes Bürgerkomitee
«Der Entscheid auf Nichteintreten überrascht mich sehr und ich bin enttäuscht darüber. Die Volksmotion wurde ja eben als Anregung eingereicht, damit der Gemeinderat den nötigen Ermessensspielraum erhält, um eine andere Finanzierung zu suchen. Leider hat er diesen Raum nicht ausgenutzt oder hatte einfach nicht den Willen und Mut, wie in der Nachbargemeinde, innovativ an die Hochwasserschutzproblematik heranzugehen», erklärt Robert Brem, einer der Initianten, die zur Gründung des Vereins beigetragen haben.
Hauptversammlung am 7. März
Dennoch ist er weiterhin der Auffassung, dass das gültige Wasserbaugesetz diesen Spielraum vorsieht. Deswegen wird er sich weiterhin gemeinsam mit dem Komitee um das Anliegen bemühen. Detailliertere Angaben möchte er ohne vorhergehende Konsultation des Rechtsgutachtens aber keine machen.
«Wir werden aber an der Hauptversammlung des Vereins <Bürgerkomitee Faire Bachsanierungen> vom kommenden 7. März die neue Ausgangslage mit unseren Mitgliedern besprechen», meint er abschliessend.