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Channel: Ostschweiz - St. Gallen - Toggenburg
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Gurten im Linienbetrieb sind freiwillig

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Wer im Postauto oder Linienbus steht, muss jederzeit mit einem Bremsmanöver rechnen. Dass dies nicht immer glimpflich abgeht, zeigte ein Unfall im Postauto Buchs-Wildhaus.

TOGGENBURG. Die Situation ist bekannt: Zur Feierabendzeit oder in den Morgenstunden sind selbst die Doppelstockbusse gut besetzt, teilweise sogar mehr als nur voll. Glücklich, wer einen Sitzplatz hat und die Fahrt entspannt geniessen kann. Doch wer sich, ob freiwillig oder wegen fehlender Sitzplätze, zum Stehen im Fahrzeug entscheidet, muss jederzeit auf ein Bremsmanöver gefasst sein.

Genau ein solches überraschendes Manöver wurde kürzlich einer Passagierin auf dem Weg von Buchs nach Wildhaus zum Verhängnis. Der Chauffeur des Postautos musste stark abbremsen, und schon wirkten die Trägheitskräfte. Die Frau wurde offenbar überrascht, hatte entweder einen zu wenig sicheren Stand während der Fahrt oder hielt sich nicht genügend fest, und schon lag sie auf dem Boden. Leider blutend und mit einer Verletzung am Kopf. Dank der Nähe zum Spital Grabs kam rasche Hilfe, und der Chauffeur konnte die Fahrt mit den übrigen Passagieren fortsetzen.

Postauto AG für Sicherheit verantwortlich

Doch was gilt in einem Linienbus, ist Angurten Pflicht? Welche Versicherung kommt bei einem Unfall zum Zug? Solche und ähnliche Fragen stellten sich die Passagiere auf der Weiterfahrt. Antworten gab es von der Medienstelle von Postauto Schweiz AG. Mediensprecher Urs Bloch zur Frage, wer für die Sicherheit der Passagiere verantwortlich ist: «Grundsätzlich ist Postauto für die Sicherheit der Fahrgäste verantwortlich, seien es sitzende oder stehende Personen.» Das Fahrpersonal habe Erfahrung und dank einer vorausschauenden Fahrweise komme es selten zu Unfällen. «Wir raten stehenden Fahrgästen, sich gut festzuhalten, um bei einem nötigen Bremsmanöver gewappnet zu sein.»

Pro Jahr ereignen sich rund 50 Unfälle

Zur Anzahl Personenunfälle waren von Postauto Schweiz keine Zahlen für die Ostschweiz erhältlich. «Im Jahr 2014 gab es in der ganzen Schweiz etwa 50 Unfälle im Postauto oder ausserhalb des Fahrzeugs», so Urs Bloch.

Im Linienbusverkehr ist das Tragen von Gurten freiwillig, wie sowohl Urs Bloch als auch der Mediensprecher der Kantonspolizei St. Gallen, Florian Schneider, bestätigen. «Ist ein Bus nicht im Linienverkehr, sondern als Reisecar unterwegs, gilt die Gurtentragpflicht», wird von Urs Bloch und Florian Schneider bestätigt. Beide Fachpersonen weisen aber darauf hin, dass das Anlegen der Gurten im Linienverkehr durchaus Sinn ergibt.

Stehplätze im Linienverkehr zulässig

Ein Blick auf die gesetzlichen Vorschriften zeigt: «Stehplätze sind nur zulässig bei Gesellschaftswagen und Kleinbussen im regionalen fahrplanmässigen Verkehr konzessionierter Transportunternehmen oder für den Bahnersatz. Bei Stehplätzen sind genügend Haltevorrichtungen anzubringen.

Bezüglich Haftpflicht erklärte der Mediensprecher von Postauto AG ausserdem: «In der Schweiz ist es üblich, dass zuerst die Unfallversicherung des Verunfallten zahlt , also die Privatversicherung oder die Suva. Diese nimmt dann Regress auf die Versicherung des Unfallverursachers. Kann der Schuldige des Unfalls nicht eruiert werden, kommt die Versicherung von Postauto für den entstandenen Schaden auf.»


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