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Drogenhändler ist kein Vergewaltiger

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Am 12. Januar hatte sich ein hier aufgewachsener Bosnier vor dem Kreisgericht verantworten müssen. Er hatte laut Anklage seine damalige Freundin in seiner Wohnung in einer Gemeinde im Alttoggenburg zweimal vergewaltigt.

Dass die beiden miteinander geschlafen hatten, war unbestritten. Der Angeklagte sagte jedoch, der Sex sei einvernehmlich gewesen. Zeugen des Vorfalls oder Spuren von Verletzungen bei der Frau fehlten.

Das Gericht sah den Vorwurf der Vergewaltigung als nicht erwiesen an und sprach den Bosnier in diesem Punkt frei. Vom stellvertretenden Mediensprecher der Staatsanwaltschaft war zu erfahren, dass diese nicht von sich aus gegen den Freispruch ­Berufung einlegen werde. Die Privatklägerin habe nach langem Überlegen auf ein Rechtsmittel verzichtet, antwortete ihr Anwalt. Als Gründe nannte er die emotionale Belastung durch ein Gerichtsverfahren und Beweisschwierigkeiten des Unter-vier-Augen-Delikts. Seine Mandantin wolle die schlimmste Nacht ihres Lebens vergessen. Der Angeklagte wurde jedoch wegen des illegalen Besitzes von Waffen und von Drogen sowie wegen des Handels mit Drogen verurteilt. Diese Vorwürfe waren unbestritten. Zudem muss der Angeklagte eine frühere bedingte Geldstrafe in Höhe von 6600 Franken doch noch bezahlen. (mkn)


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